Der FSV Waiblingen ächtet jede Form der Gewalt, sei sie körperlicher, verbaler, psychischer oder sexueller Art. Im Jugendsport gilt es dabei vor allem dem Thema sexualisierte Gewalt verantwortungsvoll gegenüberzutreten. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen muss immer im Vordergrund stehen. Um dieser Verantwortung nachzukommen, wurden folgende Maßnahmen erarbeitet:
- Schutzkonzept:
Der FSV Waiblingen e.V. hat ein ausführliches Schutzkonzept erarbeitet. Dieses ist hier abrufbar.
- Polizeiliches Führungszeugnis:
Alle Übungsleiter, die im Jugendbereich tätig sind, haben ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nach §30 Abs. 5 und §30a Abs. 1 BZRG) vorzulegen. Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt. Auf Basis des Führungszeugnisses kann eine Ablehnung der Person als Mitarbeiter im Jugendbereich ausgesprochen werden.
- Ehrenkodex und Selbstverpflichtungserklärung:
Der FSV Waiblingen hat den Verhaltenskodex des Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) und eine Selbstverpflichtungserklärung übernommen. Sowohl der Verhaltenskodex als auch die Selbstverpflichtungserklärung müssen von allen in der Kinder- und Jugendarbeit beauftragten Personen unterschrieben und dem Verein übergeben werden.
- Spielregeln:
Zu den oben genannten Vorgaben müssen die Trainer die Vereinsspielregeln einhalten. Diese werden ebenso dem Verein unterschrieben übergeben.
- Ansprechpartner:
Intern: Die Ansprechpartner beim FSV Waiblingen sind Sportvorstand Herr Florian Wörtz und Frau Dilara Cura. Die Erstkontaktaufnahme bitte per Mail via
Extern: Als externer Ansprechpartner dient die Anlaufstelle des Rems-Murr-Kreises.