Beitragsordnung:

Die vorliegende Beitragsordnung ist gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung ab 01.01.2009 gültig.

Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 6 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

1. Beitragssätze monatlicher Jahresbeitrag
    Euro Euro
  Einzelmitglieder über 18 Jahre 6,00 72,00
  Ehepaare 8,00 96,00
  Schüler, Azubis, Studenten über 18 Jahre*)
5,00 60,00
  Rentner/in*)
4,00 48,00
  Rentnerpaare*) 5,00 60,00
  Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre    
  1. Kind und Jugendlicher 4,00 48,00
  2. Kind und Jugendlicher 2,00 24,00
  weitere Kinder und Jugendliche frei frei
  Familienbeitrag*) 10,00 120,00

(mindestens ein Elternteil und 1 Kind, es werden nur Kinder und Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre in Ausbildung berücksichtigt.)

Ehrenmitglider und Ehrenvorsitzende sind
beitragsfrei
Beitrage kooperativer und fördernder Mitglieder werden vom Vorstand festgelegt

*)Die gekennzeichneten Mitgliedergruppen, die diese ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis jeweils bis zum 01.12. des vorausgehenden Jahres zu führen.Liegt dieser Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im laufenden Jahr der volle Betrag erhoben.

*)Bei Wehr- und Zivildienstleistenden wird ein ermäßigter Beitrag im Folgejahr erhoben, wenn dies im laufenden Jahr aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist.Bei Rentnern genügt ein einmaliger Nachweis.Für Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, gelten die obigen Ausführungen entsprechend.

2. Zusätzliche Abteilungsbeiträge monatlicher Jahresbeitrag
    Euro Euro
  Fussballjugend 4,00 48,00
  Badminton Erwachsene 1,00 12,00

Sportversicherung

In den Beiträgen nach Ziff. 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

Zahlungsweise, Mahnverfahren

a) Der Jahresbeitrag (einschl. der Abteilungs-Zusatzbeiträge) ist jeweils bis 31.03. des Jahres fällig.

Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung.

Die Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom
Mitglied zu tragen.

Für Mahnungen gelten die Bemerkungen unter b) entsprechend.
b) Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen
Erwägungen nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben ihre Beiträge zu dem unter a) genannten Termin auf eines der nachfolgenden Konten einzuzahlen:

- KSK Waiblingen BLZ 602 500 10 Konto 15054553

Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen kann eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro erhoben werden. Ist auch die zweite Mahnung erfolglos, kann ein Inkassoverfahren eingeleitet
werden.

Eintritt, Austritt

a) Beim Eintritt während des Jahres ist der Beitrag vom Eintrittsmonat an zu entrichten.

b) Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigung muss spätestens am 31.12. schriftlich beim Vorstand angezeigt werden.

Bei verspäteten Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.

Angebote für Nichtmitglieder

a) Teilnahme an zeitlich begrenzten Kursen:

Hierfür ist eine Kursgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Vorstand im Einvernehmen mit der jeweils voranstaltenden Abteilung festgelegt wird. Sie richtet sich u. a. nach Dauer, Aufwand, Versicherungsprämie und ist bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.

b) „Schnupperteilnahme”

Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich zuvor aber von dem sie interessierenden Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu höchstens 2 Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen:
Diese „Schnupperteilnahme” ist gebührenfrei, Versicherungsschutz ist gewährleistet.

Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft.